Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen, Angebote und Verträge über Event- und Showproduktionen sowie sonstige kommerzielle Engagements der Tanzschule Hippmann GmbH unter der Marke „Tanzwerk Productions“ (nachfolgend „Tanzwerk Productions“) mit Unternehmerkunden (B2B). Sie gelten ausdrücklich nicht für den Kursbetrieb der Tanzschule (B2C-Endkundengeschäft); hierfür gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen der Tanzschule. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Tanzwerk Productions stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Angebote von Tanzwerk Productions sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Tanzwerk Productions oder durch Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist bei verbindlicher Buchung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zu begleichen; die Reservierung des Auftragstermins wird erst mit Zahlungseingang der Anzahlung verbindlich.

Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung/Aufführung fällig, sofern nicht schriftlich eine abweichende Fälligkeit vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist Tanzwerk Productions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10,52 % sowie angemessene Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen.

4. Stornobedingungen

Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Produktion durch den Kunden fallen, gestaffelt nach Zeitpunkt der Stornierung bezogen auf den vereinbarten Veranstaltungstermin, folgende Stornogebühren auf Basis des vereinbarten Gesamthonorars an:

  • Stornierung bis 4 Wochen vor dem Termin: 20 % des Gesamthonorars
  • Stornierung bis 2 Wochen vor dem Termin: 50 % des Gesamthonorars
  • Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des Gesamthonorars

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die anfallende Stornogebühr angerechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden, nachweislich entstandenen Schadens bleibt unberührt.

5. Urheberrecht & Nutzungsrechte

Sämtliche Choreographien, künstlerischen Konzepte, Inszenierungen sowie damit verbundene Aufführungs- und Leistungsschutzrechte verbleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Tanzwerk Productions bzw. den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern.

Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der gebuchten Veranstaltung selbst angefertigtes Foto- und Videomaterial der Aufführung ausschließlich für den internen Gebrauch zu verwenden (z. B. interne Dokumentation, private Erinnerung, Archiv). Jede darüberhinausgehende kommerzielle oder öffentliche Verwertung – insbesondere Ausstrahlung im Fernsehen, Verwendung in Werbe- oder Social-Media-Kampagnen, redaktionelle Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken – bedarf einer gesonderten, schriftlich vereinbarten kommerziellen Sende- bzw. Nutzungslizenz mit Tanzwerk Productions gegen gesondertes Entgelt.

Tanzwerk Productions ist berechtigt, im Rahmen der gebuchten Produktion entstandenes Bild- und Videomaterial für eigene Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Portfolio- und Referenzdarstellung (z. B. Website, Showreel, Social Media) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse (z. B. Vertraulichkeit der Veranstaltung) schriftlich widerspricht.

6. Anforderungen vor Ort

Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass am Veranstaltungsort folgende Voraussetzungen für die Durchführung der Produktion gegeben sind:

  • eine sichere, ausreichend dimensionierte und für die vereinbarte Choreographie geeignete Bühnen- bzw. Auftrittsfläche (rutschfest, eben, frei von Hindernissen),
  • eine dem Veranstaltungsort und der Personenzahl angemessene Tonanlage (PA) samt erforderlicher Zuspielmöglichkeiten für die Künstlerinnen und Künstler,
  • abschließbare, saubere und sichere Umkleide- bzw. Rückzugsräume für die auftretenden Künstlerinnen und Künstler in unmittelbarer Nähe der Auftrittsfläche.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt und ist dadurch eine sichere oder plangemäße Durchführung der Produktion nicht möglich, ist Tanzwerk Productions berechtigt, die Aufführung ganz oder teilweise abzusagen bzw. anzupassen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits fälligen Honorars entsteht.

7. Höhere Gewalt

Können vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Erkrankung der Künstler, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) nicht erbracht werden, ist Tanzwerk Productions von der Leistungspflicht befreit und um angemessenen, gleichwertigen Ersatz bemüht. Bereits erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall anteilig rückerstattet bzw. auf einen Ersatztermin angerechnet.

8. Haftung

Tanzwerk Productions haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach mit 1000 € begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden an von Tanzwerk Productions mitgebrachten technischen Geräten, Kostümen oder Equipment, die durch unsachgemäße Bedingungen am Veranstaltungsort verursacht werden, haftet der Kunde nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, das für 4600 Wels sachlich zuständige Gericht vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.